BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 23b Anerkennung von Kapitalpufferanforderungen für antizyklische Kapitalpuffer
EB zu BGBl I 2021/98
Abs. 1 setzt Art. 137 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36/EU um.
Abs. 2 ergänzt Art. 138 Buchstabe b und setzt Art. 139 Abs. 2 der Richtlinie 2013/36/EU um.
Abs. 3 und 4 setzen Art. 139 Abs. 3 der Richtlinie 2013/36/EU um.
Abs. 5 setzt Art. 139 Abs. 4 der Richtlinie 2013/36/EU um.
EB zu BGBl I 2016/118
Zu Abs 7:
Die Bestimmung wird um eine Regelung für die Kombinationsmöglichkeit aus der Pufferanforderung für Globale Systemrelevante Institute und der für einen Systemrisikopuffer ergänzt.
Zu Abs 8:
Vornahme einer Verweiskorrektur.
EB zu BGBl I 2013/184
Abs. 1 klärt, dass die FMA unter Berücksichtigung der Kriterien gem. Abs. 3 Globale Systemrelevante Institute (G-SRI) einzustufen hat, und setzt Art. 128 Abs. 3Nummer 7 und Art. 131 Abs. 1 und 9 der Richtlinie 2013/xxx/EU um. Sowohl die Auswirkungsstudie des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht als auch jene der Europäischen Kommission zu den Auswirkungen von „Basel III“ betonen den direkten Zusammenhang zwischen Eigenmittelanforderungen bzw. strengeren Liquiditätsanforderungen und dem Wirtschaftswachstum und der Kreditvergabe. Bei Entscheidungen über...