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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 22a Kombinierte Kapitalpufferanforderung

Leo Chini

EB zu BGBl I 2021/98

Abs. 1 setzt Art. 128 Nr. 6 der Richtlinie 2013/36/EU um und entspricht dem bisherigen § 2 Z 45.

Abs. 2 setzt Art. 128 Nr. 9 zweiter bis vierter Unterabsatz der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 um.

EB zu BGBl I 2016/118

Zu Abs 8:

Vornahme einer Verweiskorrektur.

EB zu BGBl I 2014/59

Zu Abs 1:

Verweisanpassung.

Zu Abs 2:

Der offensichtliche Kopierfehler (§ 23a Abs. 2 idF BGBl. I Nr. 184/2013 wurde irrtümlich auch in § 22a Abs. 2 kopiert) wird berichtigt und der korrekte Verweis eingearbeitet.

Zu Abs 3:

Redaktionelle Anpassung.

Zu Abs 4, 5, 6 und 7:

Da in BGBl. I Nr. 184/2013 im Vergleich zum Begutachtungsentwurf (535/ME XXIV. GP) in § 22a ein zusätzlicher Abs. 2 eingefügt wurde, jedoch keine entsprechende Anpassung der Verweise in § 22a durchgeführt wurde, wird diese Anpassung hiermit nachgeholt.

Zu Abs 9:

In Z 1 und 2 erfolgt eine Anpassung an die Formulierung in Art. 458 Abs. 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

EB zu BGBl I 2013/184

Zum bisherigen § 22a:

Der bisherige § 22a entfällt. Die Bestimmungen zum Kreditrisiko-Standardansatz finden sich nunmehr in Art. 111 bis 134 der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013....

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