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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 3 Ausnahmen

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2021/98

Allgemeines:

§ 3 umfasst vollständige oder Teilausnahmen vom Anwendungsbereich des BWG. Es gibt verschiedene Fälle. Manche Unternehmen könnten die Definition eines CRR-Kreditinstituts erfüllen, sind aber schon von der Richtlinie 2013/36/EU ausgenommen und werden weiters im Wege des § 3 zur Gänze oder teilweise von den Bestimmungen des BWG ausgenommen. Andere Unternehmen sind zwar keine CRR-Kreditinstitute, unterliegen aber teilweise den Bestimmungen des BWG oder der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgrund der ihnen eigentümlichen Geschäfte und sind konzessionspflichtig. Teilweise unterliegen diese Unternehmen wiederum für das Geschäftsmodell einschlägigen EU-Vorgaben, die von ähnlichen Vorgaben der Richtlinie 2013/36/EU oder der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 abweichen und werden deshalb von diesen analogen Bestimmungen ausgenommen. Selbstverständlich können in jenen Bereichen, in denen das BWG oder die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angewandt werden, seitens der FMA nur jene Bestimmungen in Anwendung gebracht werden, die unter Berücksichtigung der jeweils eigentümlichen Geschäfte auch anwendbar sind. Auch ist es klar, dass Meldungen von in § 3 genannten Unternehmen nu...

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