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Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 21c bis § 21h

EB zu BGBl I 2013/184

Zum Entfall des bisherigen § 21c:

Das Bewilligungsverfahren bei Verwendung eigener Volatilitätsschätzungen (umfassende Methode) für kreditrisikomindernde Techniken wird nunmehr auf Basis der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 geführt. Verfahrenstechnisch nötige ergänzende Bestimmungen können von der FMA per Verordnung (§ 21a) erlassen werden.

Zum Entfall des bisherigen § 21d:

Das Bewilligungsverfahren für den fortgeschrittenen Messansatz für das operationelle Risiko wird nunmehr auf Basis der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 geführt. Verfahrenstechnisch nötige ergänzende Bestimmungen können von der FMA per Verordnung (§ 21a) erlassen werden.

Zum Entfall des bisherigen § 21e:

Das Bewilligungsverfahren für interne Modelle der Marktrisikobegrenzung für das Handelsbuch wird nunmehr auf Basis der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 geführt. Verfahrenstechnisch nötige ergänzende Bestimmungen können von der FMA per Verordnung (§ 21a) erlassen werden.

Zum Entfall des bisherigen § 21f:

Das Bewilligungsverfahren für interne Modelle zur Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und Geschäften mit lang...

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