TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 21c bis § 21h

EB zu BGBl I 2013/184

Zum Entfall des bisherigen § 21c:

Das Bewilligungsverfahren bei Verwendung eigener Volatilitätsschätzungen (umfassende Methode) für kreditrisikomindernde Techniken wird nunmehr auf Basis der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 geführt. Verfahrenstechnisch nötige ergänzende Bestimmungen können von der FMA per Verordnung (§ 21a) erlassen werden.

Zum Entfall des bisherigen § 21d:

Das Bewilligungsverfahren für den fortgeschrittenen Messansatz für das operationelle Risiko wird nunmehr auf Basis der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 geführt. Verfahrenstechnisch nötige ergänzende Bestimmungen können von der FMA per Verordnung (§ 21a) erlassen werden.

Zum Entfall des bisherigen § 21e:

Das Bewilligungsverfahren für interne Modelle der Marktrisikobegrenzung für das Handelsbuch wird nunmehr auf Basis der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 geführt. Verfahrenstechnisch nötige ergänzende Bestimmungen können von der FMA per Verordnung (§ 21a) erlassen werden.

Zum Entfall des bisherigen § 21f:

Das Bewilligungsverfahren für interne Modelle zur Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und Geschäften mit lang...

Daten werden geladen...