BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 21a Ergänzende Anforderungen bei Verfahren
EB zu BGBl I 2014/59
Zu Abs 2:
Vornahme von Verweisanpassungen und Erweiterung des Kreises jener Bewilligungsverfahren, welche die Einholung einer gutachtlichen Äußerung der Oesterreichischen Nationalbank erfordern.
Zu Abs 4:
Verweisanpassung.
EB zu BGBl I 2013/184
Zum bisherigen § 21a:
Das Bewilligungsverfahren für den auf internen Ratings basierenden Ansatz des bisherigen § 21a wird nunmehr auf Basis der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 geführt und entfällt daher. Verfahrenstechnisch nötige ergänzende Bestimmungen können von der FMA nunmehr per Verordnung erlassen werden. Hinsichtlich der bisherigen Verordnungsermächtigung Mapping-VO ist die Übergangsbestimmung in § 103xz zu beachten.
Da die Bewilligungsverfahren bei der Anwendung von internen Modellen und Ansätzen – auch wenn diese grenzüberschreitend erfolgen – nunmehr auf Basis der in der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 näher bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden, entfallen die bisherigen § 21a bis 21h beinahe vollumfänglich.
Zum nunmehrigen § 21a:
Da in der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 grundsätzlich nur die materiell-rechtlichen Anforderungen geregelt werden, sind die flankierenden verfahre...