BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 15 Aufsicht im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
EB zu BGBl I 2017/107
Zu Abs 1:
Durch Verweisanpassungen betreffend die von CRR-Kreditinstituten und CRR-Finanzinstituten einzuhaltenden nationalen Gesetzesbestimmungen wird eine präzisere Umsetzung der in der Richtlinie 2013/36/EU vorgesehene home/host-Systematik in Bezug auf Vergütungsbelange und die Errichtung von Ausschüssen sichergestellt. In § 9 Abs. 8, § 11 Abs. 6 Z 1 und 2 und § 13 Abs. 5 Z 1 und 2 wird darüber hinaus im Sinne der Rechtsbereinigung der Verweis auf § 41 gestrichen, da auf die Erbringung von Dienstleistungen im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG, BGBl. I Nr. 118/2016, nicht anzuwenden ist.
EB zu BGBl I 2016/118
Zu Abs 1:
Hiermit erfolgt eine technische Anpassung, um bei dem Verweis zu berücksichtigen, dass § 99 in mehrere Absätze unterteilt ist. Weites wird der Verweis auf § 27a entfernt, da diese Bestimmung auf Zweigstellen von Kreditinstituten aus Mitgliedstaaten keine Anwendung finden soll.
Zu Abs 2:
Die Änderung in Abs. 2 ergänzt die bestehende behördliche Befugnis der FMA zur Untersagung der Tätigkeit der Zweigstellenleiter mit gelinderen aufsic...