BWG | Bankwesengesetz, Band 1
2. Aufl. 2022
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§ 13a Österreichische CRR-Finanzinstitute in Mitgliedstaaten
EB zu BGBl I 2021/98
Hiermit wird eine Klarstellung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Art. 34 der Richtlinie 2013/36/EU vorgenommen, die es CRR-Finanzinstituten mit Sitz in Österreich ermöglicht, in einem anderen Mitgliedstaat im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs oder über eine Zweigstelle tätig zu werden.
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Nach den Materialien wird durch diese mit der Novelle BGBl I 2021/98 eingefügte Bestimmung „eine Klarstellung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Art. 34 der Richtlinie 2013/36/EU vorgenommen, die es CRR-Finanzinstituten mit Sitz in Österreich ermöglicht, in einem anderen Mitgliedstaat im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs oder über eine Zweigstelle tätig zu werden“.
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CRR-Finanzinstitute sind nach § 1a Abs 1 Z 3 Finanzinstitute gemäß Art 4 Abs 1 Nr 26 CRR.