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SWI 5, Mai 2020, Seite 259

Kommission: Eingangsabgaben und Mehrwertsteuerbefreiung von Gegenständen zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020

Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung veröffentlicht, die es den von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Mitgliedstaaten ermöglicht, die Zölle und die Mehrwertsteuer für Schutzausrüstung, Testkits oder medizinische Geräte wie Beatmungsgeräte vorübergehend auszusetzen. Dies wird es finanziell einfacher machen, die medizinische Ausrüstung zu bekommen, die Ärzte, Krankenpflegepersonal und Patienten dringend benötigen. Die Maßnahme gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung.

Der Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission vom , C(2020) 2146, über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer wurde angesichts der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am erklärten gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite getroffen. Am erklärte die WHO den COVID-19-Ausbruch zudem zur Pandemie. Es gibt inzwischen in allen Mitgliedstaaten COVID-19-Infektionen. Da die Fallzahlen in besorgniserregender Weise ansteigen und es an Mitteln zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs mangelt, haben viele Mitgliedstaaten einen nationalen...

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