Umsatzsteuer am Puls der Zeit
1. Aufl. 2020
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S. 1281. 5%iger Steuersatz für Gastronomie, Publikationen und Kultur bis Jahresende 2020
Im Jahr 2020 bleibt kein (steuerrechtlicher) Stein auf dem anderen. Die Coronavirus-Pandemie hat Europa und damit auch Österreich fest im Griff, die schwerste wirtschaftliche Krise seit einem Jahrzehnt stellt den Gesetzgeber vor immense Herausforderungen. Hilfsmaßnahmen für in Schieflage geratene Unternehmen mussten und müssen unter enormem Zeitdruck aus dem Boden gestampft werden. Um die Wirtschaft und den Binnenkonsum anzukurbeln, wurden umfangreiche Konjunkturpakete gleichsam über Nacht „aus dem Hut gezaubert“. Eine Maßnahme ist dabei die von Juli bis Dezember 2020 befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes. In Deutschland hat man sich dafür entschieden, sowohl den ermäßigten als auch den regulären Steuersatz temporär zu reduzieren (von 7 % auf 5 % bzw von 19 % auf 16 %); in Österreich bevorzugte die Politik eine spezifischere Lösung: Nur gewisse Sektoren – nämlich, grob gesprochen, die Gastronomie, der Publikationssektor und kulturelle Institutionen – kommen in den Genuss des neuen – weiteren – ermäßigten Steuersatzes von 5 %. Diese Vorgangsweise kollidiert nicht nur mit unionsrechtlichen Vorgaben,...