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SWI 5, Mai 2021, Seite 238

Besteuerung von Bezügen eines Vorstandsmitglieds einer slowakischen AG

Eine in Österreich ansässige Person, die als Dienstnehmer einer slowakischen AG tätig und nicht an dieser beteiligt ist, schließt einen zusätzlichen Vertrag betreffend ihre Bestellung als Vorstandsmitglied mit der AG ab, laut welchem ihr eine Funktionsgebühr zusteht.

Bei der Einordnung der Funktionsgebühr nach innerstaatlichem Recht ist darauf abzustellen, ob die zwei Tätigkeiten (als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied) getrennt zu betrachten sind. Dies ist dann der Fall, wenn eine objektive (zeitliche und inhaltliche) Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche vorliegt (Rz 962 LStR). Überschneiden sich die Tätigkeiten zeitlich und inhaltlich, ist zu ermitteln, bei welcher Tätigkeit es sich um die Haupttätigkeit handelt; die Nebentätigkeit ist dieser Haupttätigkeit zuzuordnen (Rz 961, 962 LStR).

Liegt keine tatsächliche funktionelle (inhaltliche) und zeitliche Überschneidung der Tätigkeiten als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied vor oder ist die Vorstandstätigkeit als die Haupttätigkeit einzustufen, dann ist für die Beurteilung relevant, ob das Vorstandsmitglied weisungsgebunden ist. Ein weisungsgebundenes Vorstandsmitglied erzielt in der Regel Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG (...

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