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ASoK 7, Juli 2021, Seite 274

DBA-rechtliche Besteuerung von Geschäftsführer- und Vorstandsvergütungen unklar!

; EAS 3431 vom , SWI 2021, 238.

Hinsichtlich der Besteuerung von international tätigen Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern stellt sich in der jüngeren Vergangenheit – gerade auch im Hinblick auf die coranabedingt verstärkte Homeoffice-Nutzung – die Frage, ob DBA-rechtlich die Zuteilungsnorm für unselbständige Arbeit (Art 15 OECD-MA) oder jene für Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen (Art 16 OECD-MA) anzuwenden ist. Im ersten Fall richtet sich die Besteuerung primär nach der Tätigkeitsausübung, während das Besteuerungsrecht im zweiten Fall stets dem Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft, für die die Funktion wahrgenommen wird, zufällt.

Die inländischen Finanzbehörden sind in der Vergangenheit aufgrund des deutschen Wortlauts der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), der wiederum in der Regel der entsprechenden amtlichen Übersetzung des OECD-MA entspricht, und gestützt auf eine VwGH-Rechtsprechung zum DBA-Schweiz davon ausgegangen, dass Organe, denen Leitungs- und Mitwirkungsaufgaben zukommen und die nichtselbständig agieren, unter die Zuteilungsnorm für unselbständige Arbeit fallen, weil die zweitgenannte Zuteilungsnorm auf überwachende Tätigk...

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