BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 2 Für Arbeitsverhältnisse, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, unterliegen, gelten die Bestimmungen des 1. Teiles sowie § 46, 48 und 49 dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe der Bestimmungen des BUAG.
Schrifttum
BMVG – BUAG:Gruber, Welche Arbeitsverhältnisse unterliegen dem neuen Abfertigungsrecht?, ZAS 2003, 4 [6]; Gruber/Schöngrundner, Abfertigung NEU2 (2005), 9; Kristen/Pinggera/Schön, Abfertigung Neu – BMVG, 32 und 257; Mayr/Resch, Abfertigung neu, 25 ff.; Tomandl/Achatz/Mazal, Abfertigung neu, 33 ff. BUAG: Adametz/Schenk/Tschepl, Kommentar zum BUAG; Klinger, Praxiskommentar zum BUAG; Marhold , Die Abfertigung der Bauarbeiter, in Runggaldier [Hrsg.], Abfertigungsrecht (1991), 367; Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) [1988].
Inhaltsverzeichnis zur Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz. | |||||||
I. | Allgemeines zur Regelungstechnik | ||||||
II. | Geltungsbereichsabgrenzung – Von § 2 erfasste BUAG-Arbeitsverhältnisse | ||||||
A. | Betriebe, die dem Sachbereich der Abfertigungsregelung unterliegen | ||||||
S. 102B. | Betriebe, die durch VO in das BUAG einbezogen werden | ||||||
C. | Bauarbeiter in Mischbetrieben | ||||||
III. | Mit welchen Maßgaben gilt das BMSVG für die Bauwirtschaft? |
I. Allgemeines zur Regelungstechnik
1
Das BMSVG gilt nach § 1 Abs. 1 auch für Arbeitsverhältnisse, die dem BUAG unterliegen. § 2 normiert allerdings, dass für...