BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
1. Aufl. 2008
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S. 599Ertragsteuerliche Begleitbestimmungen zum BMSVG (Unternehmerbereich)
Inhaltsübersicht zur Kommentierung
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Rz. | |||
I. | Betriebsausgabenabzug für laufende BMSVG-Beiträge | ||
A. | Betriebsausgabenabzug für laufende Beitragsleistungen des Arbeitgebers für Arbeitnehmer | ||
B. | Betriebsausgabenabzug für eigene Beiträge des Unternehmers ab 2008 | ||
II. | Steuerliche Abfertigungsvorsorge und BMSVG | ||
A. | Abfertigungsrückstellung | ||
B. | (U)bertrittsbeiträge | ||
C. | Abfertigungszahlungen | ||
D. | Tabellarische (U)bersicht (U)ber die steuerlichen Berücksichtigung der Abfertigungsvorsorge für Arbeitnehmer | ||
E. | Abfertigungsansprüche bei Betriebsübertragung | ||
III. | Auszahlungen aus der BV-Kasse | ||
A. | Steuerbefreiung für Rentenauszahlungen | ||
B. | (U)bersicht (U)ber die steuerliche Behandlung von Verfügungen im Abfertigungsfall beim Arbeitnehmer (Unternehmer) | ||
IV. | Steuerliche Behandlung der BV-Kassen selbst | ||
A. | Umfassende Steuerbefreiung im Vorsorgebereich |
I. Betriebsausgabenabzug für laufende BMSVG-Beiträge
(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls:
Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie
Pflichtbeiträg...