BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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S. 20972. Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
LGBl 8200/1-0 idF der Nov LGBl 8200/1-1, 2 u 3 0)
Die NÖ Landesregierung hat am aufgrund des § 68 Abs. 4 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 ‑0, 1) verordnet:
Anmerkungen
0) Da diese Verordnung noch auf Grundlage der NÖ BO 1996 erlassen wurde, ist sie mit dem Inkrafttreten des NÖ ROG 2014 teilweise invalidiert. So sind zB die Verweise auf die Bestimmungen der NÖ BO 1996 überholt.
1) Vgl nunmehr § 50 Abs 2 NÖ ROG 2014.