BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 5 Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 5
Für diese Art von Gebäuden (z.B. Einfamilienhäuser) kann sich der Bauwerber von gewissen Bestimmungen ausnehmen lassen. Die Ausnahmen betreffen keine nutzungssicherheitsrelevanten Vorschriften sondern hauptsächlich Vorschriften bezüglich der Wohnqualität (Belichtung, Fußbodenniveau, Raumhöhe, Schallschutz).
Materialien zur 3. Nov LGBl 2021/36 zur NÖ BTV 2014
Zu Z 10 (§ 5):
Der Text und die Fundstellen werden an die OIB-Richtlinien 2019 angepasst. Inhaltlich werden keine Änderungen vorgenommen.
Abs. 2 wird an die OIB-Richtlinien 2019 angepasst und orientiert sich inhaltlich wieder stark an der ursprünglichen Regelung in § 43 der NÖ Bautechnikverordnung 1997. Da in der neuen OIB-Richtlinie – Begriffsbestimmungen der Begriff „allgemein zugängliche Bereiche“ neu definiert wurde, ist er mit der Intention des Abs. 2 nicht mehr vereinbar. Weiters wird klargestellt, dass für alle Räume, die nicht Bestandteil einer Wohnung sind und alle Räume, die in einer Wohnung auch von anderen Personen benützt werden könnten, die Ausnahmen nicht gelten.
Für Wohnzwecke bestimmte Räume sind neben Aufenthaltsr...