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SWI 5, Mai 2013, Seite 238

Schweizerisches Bundesgericht spricht Betriebsstätte auf den Cayman Islands hinreichende Substanz ab und lotet dabei die Grenzen der Bindungswirkung eines Rulings aus

Sabine Schmidjell-Dommes

Es ist grundsätzlich von einem einheitlichen Begriff der Betriebsstätte auszugehen, sowohl was die Betriebsstätte einer ausländischen Unternehmung in der Schweiz betrifft als auch im umgekehrten Fall der ausländischen Betriebsstätte einer schweizerischen Unternehmung.

Im vorliegenden Fall fehlt es den Aktivitäten auf den Cayman Islands an der hinreichenden Substanz, und das Kriterium der Ausübung einer Geschäftstätigkeit einer Schweizer Unternehmung in einer ausländischen Betriebsstätte ist nicht erfüllt.

Nur wenn die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bezug auf ein Ruling der kantonalen Steuerbehörde einbezogen worden ist, könnte die rückwirkende Aufhebung eines Rulings gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.

Sachverhalt: Die schweizerische X. Finanz AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen X. Holding AG und bezweckt im Wesentlichen die „Erbringung von Dienstleistungen hauptsächlich im Finanzbereich an Konzerngesellschaften der X.-Gruppe“. Gemäß eigener Darstellung unterhält die X. Finanz AG zu diesem Zweck eine Betriebsstätte auf den Cayman Islands; dort gehen vier Teilzeitmitarbeitende (mit je 20 Stellenprozent) in gemieteten Büros ihrer Arbeit nach. ...

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