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Kostenlose Kontoführung für Bankmitarbeiter kein lohnwerter Vorteil
2010/13/0196.
In den Praxis-News vom Jänner 2014 (ASoK 2014, 33) wurde bereits darüber berichtet, dass der VwGH entschieden hat, dass die den Bankmitarbeitern von der Arbeitgeberbank eingeräumte kostenlose Kontoführung angesichts des intensiven eigenbetrieblichen Interesses des Dienstgebers (insb. im Hinblick auf die besonderen Compliance-Vorgaben im Bankenbereich) und des relativ geringen Werts der Zuwendung keinen beitragspflichtigen Bezug darstellt.
Nunmehr hat der VwGH mit dem angeführten Erkenntnis auch die gegenteilige Steuerrechtsentscheidung in dieser Sache () aufgehoben. Eine (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Arbeitgeberbank kann demnach schon dann keinen lohnwerten Vorteil darstellen, wenn die Mitarbeiter bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung ohne Weiteres erhalten hätten. Die Ausschließlichkeit des Arbeitgeberinteresses schließt das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) aus.