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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Neues Sozialversicherungsabkommen mit Australien in Kraft getreten
Seit ist das neue Sozialversicherungsabkommen mit Australien im Bereich der sozialen Sicherheit anwendbar (BGBl III 2017/22, ausgegeben am ). Die Regelungen hinsichtlich der Entsendungen haben sich im Vergleich zum 2. Zusatzabkommen (BGBl III 2011/169, mit in Kraft getreten) allerdings nicht verändert. Neu ist, dass in Zukunft bei Konzernentsendungen auch in jenen Fällen, in denen vorübergehend zum australischen Konzernunternehmen ein lokales Dienstverhältnis abgeschlossen wird, kein Ausnahmeantrag mehr erforderlich ist, da die Weiterversicherung im Heimatland aufrechtbleibt.
Neues Sozialversicherungsabkommen mit Albanien
Zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien wurde ebenfalls ein neues Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen. Dieses derzeit noch nicht in Kraft getretene Abkommen sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
Rechtsgrundlagen für die weiteren Beziehungen zwischen Österreich und Albanien im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung;
Entsenderegelung für 24 M...