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PV-Info 8, August 2016, Seite 26

Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung

Nina Cosma

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Gegenstand dieser Auskunft des BMF ist eine Überlassung von (in Österreich ansässigen) Arbeitnehmern eines österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens an einen österreichischen Beschäftiger, welcher das entliehene Personal in seiner ausländischen (hier konkret: deutschen) Betriebsstätte einsetzt.

Entsendung von Leiharbeitskräften nach Deutschland

Fraglich war dabei in erster Linie, ob – in Anwendung und Analogie des BMF-Erlasses zur Arbeitgebereigenschaft bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen vom , BMF-010221/0362-VI/8/2014 – die wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft auch in diesem Fall auf den Beschäftiger übergeht. In der vorliegenden EAS-Auskunft verneint das BMF die Anwendung des besagten Erlasses mit der Begründung, dass es sich gegenständlich nicht um eine grenzüberschreitende, sondern vielmehr eine rein inländische Arbeitskräfteüberlassung handelt, bei welcher – trotz Kostentragung durch den Beschäftiger – nach wie vor der Überlasser als Arbeitgeber anzusehen ist (vgl Rz 923 LStR 2002). Im Verhältnis zu Deuts...

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