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SWI 2, Februar 2017, Seite 85

Nettoabzugsbesteuerung bei Inbound-Arbeitskräftegestellung zulässig

Net Withholding Tax Procedure also Applicable for Inbound Supply of Staff

Karl Waser

Withholding tax on payments to non-resident suppliers of staff (sec 99 para 1 no 5 Austrian Income Tax Act) is an important instrument to secure Austrian income tax liability of employees seconded to Austria. In a recent decision from September 15th, 2016, the Austrian Supreme Administrative Court has taken the view that for such payments the net withholding tax procedure (sec 99 para 2 no 2 ITA) can be applied, as well. Karl Waser analyzes the consequences of this decision in detail.

I. Das Abzugsteuerregime für Inbound-Arbeitskräftegestellungen im Überblick

Nach § 98 Abs 1 Z 3 EStG unterliegen Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung der beschränkten Steuerpflicht. Dies bedeutet, dass ein Arbeitskräfteüberlasser – sofern er Steuerausländer ist – hinsichtlich der an ihn für die Überlassung von im Inland tätigen Personal geleisteten Gestellungsvergütungen beschränkt steuerpflichtig ist. Ergänzend zum Einbezug in das Regime der beschränkten Steuerpflicht sieht § 99 Abs 1 Z 5 EStG bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung einen Steuerabzug von 20 % (§ 100 Abs 1 Satz 1 EStG) vor. Eine (gänzliche) Entlastung von dieser Abzugsteuer ist für den inländischen Beschäfti...

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