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Entstrickungsbesteuerung bei Betriebsstätten
Rasch/Wenzel (ISR 2015, 128 ff) untersuchen, inwieweit es bei deutschen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen zu einer Entstrickungsbesteuerung kommen kann. Durch die Einführung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung und die damit verbundene erfolgswirksame Verrechnung von unternehmensinternen Lieferungen und Leistungen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz tritt nämlich eine weitere Regelung zur Besteuerung stiller Reserven bei der grenzüberschreitenden Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Stammhaus und Betriebsstätte neben die allgemeinen Entstrickungsregelungen des § 4 Abs 1 Satz 3 dEStG. Die Autoren werfen zunächst die Frage nach dem Verhältnis des § 4 Abs 1 Satz 3 dEStG zur Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung auf. Anschließend analysieren sie das generelle Problem der Unionsrechtmäßigkeit der Besteuerung stiller Reserven vor ihrer Realisierung. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Vorlagefrage des FG Düsseldorf (siehe sogleich) an den EuGH zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 1 Satz 3 dEStG iVm § 4g dEStG mit der Niederlassungsfreiheit.