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ISR 04, April 2015, Seite 128

Die Entstrickungsbesteuerung in der BsGaV und ihre europarechtliche Würdigung

Stephan Rasch und Benedikt Wenzel

Durch die Einführung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) und der damit verbundenen erfolgswirksamen Verrechnung von unternehmensinternen Lieferungen und Leistungen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz tritt eine weitere Regelung zur Besteuerung von stillen Reserven bei der grenzüberschreitenden Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Stammhaus und Betriebsstätte neben die allgemeinen Entstrickungsregelungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG. Dies wirft zunächst die Frage nach dem Verhältnis des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG zur BsGaV auf. Des Weiteren wird das Problem der Europarechtmäßigkeit der Besteuerung stiller Reserven vor ihrer Realisierung auf eine weitere Regelung ausgeweitet. Auch dieser Sachverhalt muss, in Anbetracht der Vorlagefrage des FG Düsseldorf an den EuGH zur Vereinbarkeit von § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i.V.m. § 4g EStG mit der Niederlassungsfreiheit, geklärt werden.The implementation of the „Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung“ (BsGaV) and the accompanying allocation of intra-group supplies and services at arm’s length, led to a further rule regarding the taxation of hidden reserves with respect to the transnational transfer of assets between head office and permanent establishments, besides the already existing rules for taxa...

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