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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3705-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 6 Ersatzruhe

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches
A.
Wesen und Zweck
1- 3
B.
Sanktionierung
4, 5
II.
Voraussetzungen der Ersatzruhe
A.
Beschäftigung während der Kernruhezeit
6- 12
B.
Arbeitsbereitschaften und Rufbereitschaften
13- 15
C.
Reisezeiten, ohne oder mit Lenkanordnung
III.
Ausmaß und Wirkung der Ersatzruhe
A.
Ausmaß
19, 20
B.
Anrechenbarkeit auf die Wochenarbeitszeit
21- 23
IV.
Zeitliche Lage und Störungen der Ersatzruhe
A.
Zur zeitlichen Lage der Ersatzruhe
24- 26
B.
Störungen der Ersatzruhe
1.
Arbeit?
27- 29
2.
Dienstverhinderungen, Urlaub, Feiertage?
30- 34
V.
Sonderfragen
A.
Verfall und Verjährung der Ersatzruhe?
35, 36
B.
Bereicherungsrechtliche Ersatzansprüche
37, 38

I. Grundsätzliches

A. Wesen und Zweck

1

Die Ersatzruhe wird in § 2 Abs. 1 Z 4 zwar als Abgeltung für die während der wöchentlichen Ruhezeit geleistete Arbeit bezeichnet, jedoch ist sie nicht die alleinige Abgeltung solcher Arbeit - die sonst vorgesehene Abgeltung (im Regelfall Überstundenentgelt plus Überstundenzuschläge) bleibt unberührt: ebenso Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz. 20 zu § 2-6a ARG, Heilegger, in Heilegger/Klein, AZG5, Rz. 6 zu § 6, sowie Lutz/Heilegger, ARG5, Rz. 6 zu § 6). Auch verfolgt sie nicht nur einen Abgeltungszweck.

Viel wesentlicher sind ihr ...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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