zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 20 Außergewöhnliche Fälle

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien: EB RV 591 BlgNR XXIII. GP

„Zu § 20 und 23:

In außergewöhnlichen Fällen sollen sowohl für das Bordpersonal als auch für das Zugpersonal die vorgesehenen Höchst- und Mindestgrenzen nicht zur Anwendung kommen.“

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Vorbemerkungen zu den Ausnahmen
1, 2
II.
Grundsätzliches zu § 20
3-8
III.
Die einzelnen Ausnahmevoraussetzungen
A.
Außergewöhnliche Fälle
9-11
B.
Vorübergehende und unaufschiebbare Arbeiten
12
C.
Besondere Zweckbestimmtheit der Arbeiten
1.
Gefahrenabwehr oder Notstand
13, 14
2.
Betriebsstörungen, Verderben von Gütern
15, 16
3.
Sonstiger unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Schaden
17-19
IV.
Anzeigepflicht und Sanktionen
20, 21

I. Vorbemerkungen zu den Ausnahmen

1

Der gesamte Abschnitt 7 ist besonderen Ausnahmen von den Grundregeln des AZG gewidmet, obwohl diese selbst, wie zu einzelnen Bestimmungen gezeigt, teils schon „reguläre“ Ausnahmen enthalten.

2

Die Ausnahmen betreffen nicht nur Lockerungen der Grenzen, so in den § 20, 20a, 20b und 23, sondern auch Verschärfungen der Grenzen, so in den § 21 und 22. Die wichtigste und stärkste generelle Ausnahme findet sich in § 20, dem im Wesentlichen § 8 KA-AZG und § 11 ARG entspricht.

II. Grundsätzliches zu § 20

3

In außergewöhnl...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.