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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 19a Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
1, 2
II.
Verlängerte Dienste bei erheblicher Arbeitsbereitschaft
A.
Zulassungsinhalte (Abs. 2)
3, 4
B.
Folgen verlängerter Dienste (Abs. 4 und 5)
5, 6
III.
Überstundenzulassungen (Abs. 3 und 6)
7, 8
IV.
Besondere Rufbereitschaftsbestimmungen
A.
Allgemeine Rufbereitschaftsbestimmungen (Abs. 7 und 8)
9-11
B.
Besondere Rufbereitschaftsbestimmungen für „Springer“ (Abs. 9)
12
V.
Formelle Aspekte der kollektivvertraglichen Zulassungen
13-15

I. Grundsätzliches

1

Die Sonderbestimmungen des § 19a gelten zwar für alle öffentlichen Apotheken, sind jedoch hinsichtlich der erfassten Arbeitnehmer auf Apothekenleiter (soweit diese nicht nach § 1 Abs. 2 Z 8 vom AZG überhaupt ausgenommen sind: zu den diesbezüglichen Kriterien siehe die dortige Kommentierung) und andere vertretungsberechtigte Apotheker beschränkt.

Anderes Apothekenpersonal unterliegt daher diesen Sonderbestimmungen nicht, sondern ausschließlich den allgemeinen Arbeitszeitbestimmungen und damit -grenzen der Abschnitte 2und 3.

2

Mit Ausnahme der besonderen Ruferreichbarkeitsbestimmungen der Abs. 7 erster Satz, 8 und 9, in denen direkte Abweichungen bzw. Beson...

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