AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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S. 1330C.Ablehnungsschreiben bei „kleinen“ AnsprüchenGemeint sind die Teilzeiten gemäß § 15i MSchG bzw. § 8a VKG. Geht es um Begehren auf bloß andere Arbeitszeiten, sind diese Bestimmungen in Verbindung mit § 15p MSchG bzw. § 8h VKG anzuwenden.
Sehr geehrte Frau __________/Sehr geehrter Herr __________!
Zu Ihrem schriftlichen/mündlichen Begehren auf Elternteilzeit/Elternarbeitszeit vom __________ müssen wir leider mitteilen, dass uns diese aus betrieblichen Gründen nicht zumutbar ist und wir das Begehren daher fristgerecht ausdrücklich ablehnen.
Wir ersuchen um Verständnis und hoffen trotz dieser Ablehnung auf weitere gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
__________
Unterschrift Arbeitgeber