AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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S. 13283.Ergebnisaufzeichnung bei Nichteinigung und „großem“ Anspruch
Ergebnisaufzeichnung Verhandlungen Elternarbeitszeit
Frau/Herr __________ hat die erstmalige Inanspruchnahme einer Änderung der Arbeitszeiteinteilung für ihr/sein Kind/Adoptivkind/Pflegekind __________, geboren am __________, für die Zeit beginnend ab __________ rechtzeitig am __________ bekannt gegeben. Dauer der begehrten anderen Arbeitzeiteinteilung: __________, zeitliche Lage: __________ Seitdem wurden - unter Beiziehung des Betriebsrats - Verhandlungen über die begehrten Einzelheiten geführt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird innerhalb der gesetzlichen Vierwochenfrist ab Bekanntgabe die Nichteinigung einvernehmlich festgehalten, unter Anführung nachfolgender wechselseitiger Letztvorschläge und wesentlicher Gründe:
Letztvorschlag Arbeitnehmerseite
Dauer der Änderung: vom __________ bis __________
Zeitliche Lage der geänderten Arbeitszeiteinteilung: __________
Letzter Gegenvorschlag des Arbeitgebers
Dauer der Änderung: vom __________ bis __________
Zeitliche Lage der geänderten Arbeitszeiteinteilung: __________
Die wesentlichen Gründe für das Beharren auf dem eigenen Vorschlag liegen
für die Arbeitnehmerseite in folgende...