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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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AZG | Arbeitszeitgesetz (3. Auflage)

S. 1319B.Änderungen (Erhöhungen, Senkungen) des Teilzeitausmaßes

Ausmaßänderungsvereinbarung

1.

Das Ausmaß der Teilzeitnormalarbeit betrug bisher __________ Std. je Woche.

2.

Mit Wirkung ab __________ erhöht/senkt sich das Ausmaß der vereinbarten Teilzeit auf __________ Std. je Woche. Mit der Anhebung/Senkung verbunden ist eine entsprechende Anpassung des Gehalts/Lohnes, ebens eine Mischberechnung der Sonderzahlungen.

3.

Die zeitliche Lage der neuen Normalarbeitszeit wird wie folgt festgelegt __________/wird im Rahmen der bisherigen Durchrechnungs- bzw. Gleitzeitvereinbarung erbracht.

4.

Dauer der Ausmaßänderung: unbefristet/befristet bis __________/befristet auf Dauer der mutterschafts- und karenzbedingten Abwesenheit von __________/befristet auf Dauer der derzeitigen Elternteilzeit von __________


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__________, am __________
Unterschriften Arbeitgeber und Arbeitnehmer

S. 1320Vereinbarung unterschiedlicher Teilzeitausmaße

1.

Das Ausmaß der Teilzeitnormalarbeit wird für nachstehende Zeiträume des Kalenderjahres wie folgt unterschiedlich festgelegt:

a)

__________ Stunden/Woche in den Monaten __________

b)

__________ Stunden/Woche in den Monaten __________

c)

__________ Stunden/Woche in den Monaten __________

2.

Das Gehalt/der Lohn entspr...

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