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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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AZG | Arbeitszeitgesetz (3. Auflage)

S. 13172.Teilzeit-Gleitmodelle

Gleitzeit-Ergänzungsvereinbarung bei Teilzeit

1.

Im Sinne der Ermächtigung durch die Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit vom __________ werden im Hinblick auf die Teilzeitbeschäftigung, welche aktuell __________ Stunden je Woche beträgt, folgende Abweichungen von der Gleitzeit-Betriebsvereinbarung vereinbart:

a)

Die fiktive Normalarbeitszeit wird auf Grundlage des vertraglichen Teilzeitausmaßes wie folgt festgelegt: __________

b)

Kernarbeitszeit: __________.

c)

Gleitzeitrahmen wie folgt zeitlich enger: __________.

2.

Diese Vereinbarung gilt ab __________ auf unbestimmte Dauer, längstens jedoch auf die Dauer der Geltung obiger Gleitzeitbetriebsvereinbarung.


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__________, am __________
Arbeitgeber, Arbeitnehmer (Unterschriften)

S. 1318Gleitzeit-Einzelvereinbarung bei Teilzeit

1.

Das Ausmaß der vereinbarten Teilzeit beträgt __________ Stunden pro Woche.

2.

Die Normalarbeit wird als gleitende Arbeitszeit wie folgt erbracht:

a)

Gleitzeitperiode: __________, beginnend ab __________;

b)

Gleitzeitrahmen: Arbeitstage __________, frühester Beginn __________, spätestes Ende __________; die Normalarbeitszeitgrenze von 10 Stunden darf bei längerem Gleitzeittagesrahmen nicht überschritten werden,

c)

Kernarbeits...

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