AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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S. 1315 b)Sonderüberstunden-Anlassfall-Einzelvereinbarungen
Vereinbarung von Sonderüberstunden
gemäß § 7 Abs. 4a und 6a AZG
Zur Verhinderung unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteile werden für folgenden Anlassfall vorübergehend auftretenden besonderen Arbeitsbedarfs im Einzelfall Sonderüberstunden gemäß und nach Maßgabe des § 7 Abs. 4a AZG und in Kenntnis des Freiwilligkeitsgebots des § 7 Abs. 6a AZG vereinbart. Einvernehmlich wird festgehalten, dass dem Unternehmen andere Maßnahmen als die Überstunden nicht zumutbar sind:
__________.
Die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit dieser Sonderüberstunden ist für die zu erbringenden Arbeiten (Art: __________.) durch __________ vom __________ festgestellt.
(Oder) Die Sonderüberstunden setzen die vorherige Feststellung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeit voraus. Mit dieser Feststellung ist __________ beauftragt.
Ausmaß und Lage der Überstunden werden im gesetzlichen Rahmen vom Betrieb bestimmt. Ein bestimmtes Ausmaß ist dem Arbeitnehmer nicht zugesagt.
Geltungsdauer: Obiger Anlassfall, von __________ bis voraussichtlich __________
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__________, am __________ | |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer (Unterschriften) |