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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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AZG | Arbeitszeitgesetz (3. Auflage)

S. 1315 b)Sonderüberstunden-Anlassfall-Einzelvereinbarungen

Vereinbarung von Sonderüberstunden

gemäß § 7 Abs. 4a und 6a AZG

1.

Zur Verhinderung unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteile werden für folgenden Anlassfall vorübergehend auftretenden besonderen Arbeitsbedarfs im Einzelfall Sonderüberstunden gemäß und nach Maßgabe des § 7 Abs. 4a AZG und in Kenntnis des Freiwilligkeitsgebots des § 7 Abs. 6a AZG vereinbart. Einvernehmlich wird festgehalten, dass dem Unternehmen andere Maßnahmen als die Überstunden nicht zumutbar sind:

__________.

2.

Die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit dieser Sonderüberstunden ist für die zu erbringenden Arbeiten (Art: __________.) durch __________ vom __________ festgestellt.

2.

(Oder) Die Sonderüberstunden setzen die vorherige Feststellung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeit voraus. Mit dieser Feststellung ist __________ beauftragt.

3.

Ausmaß und Lage der Überstunden werden im gesetzlichen Rahmen vom Betrieb bestimmt. Ein bestimmtes Ausmaß ist dem Arbeitnehmer nicht zugesagt.

4.

Geltungsdauer: Obiger Anlassfall, von __________ bis voraussichtlich __________


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__________, am __________
Arbeitgeber, Arbeitnehmer (Unterschriften)

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