AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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a)Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarung gemäß §7 Abs. 4AZG
betreffend die Zulassung vorübergehender Sonderüberstunden bei bestimmten Anlässen
Geltungsbereich:
räumlich-organisatorisch: __________,
persönlich: alle __________, umfassend auch Teilzeitbeschäftigte.
Zur Verhinderung unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteile sind bei vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf Sonderüberstunden gemäß und nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 AZG zugelassen, wenn andere Maßnahmen als die Überstunden nicht zumutbar sind.
Sonderüberstunden sind jedenfalls für folgende Situationen bzw. Anlassfälle, die nach gemeinsamer Einschätzung unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Erfahrungen den gesetzlichen Anforderungen einvernehmlich entsprechen, zugelassen:
__________,
__________,
__________,
__________
Sonstige Anlassfälle gelten bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls als von dieser Betriebsvereinbarung abgedeckt. In Zweifelsfällen werden sie im Rahmen von Anhängen beschrieben und beidseitig unterschrieben und damit anerkannt.
Ein bestimmtes Ausmaß von Überstunden ist jedoch betriebsseitig nicht zugesagt. Die Überstunden bzw. deren Anordnungen sind vielmehr auf das jeweils notwendige Minimum zu ...