AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
7.Eigenmächtige Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen: Schreiben an ArbeitnehmerSowohl im Rahmen des verwaltungsstrafrechtlich erforderlichen Vorbeuge- und Kontrollsystems (Rz. 52 f zu § 28 AZG) als auch entgeltrechtlich für den Arbeitgeber erforderlich.
In letzter Zeit ist uns aufgefallen, dass Sie bei Ihrer Arbeitszeitgestaltung die gesetzlichen Normalarbeitszeit-, Überstunden- und Gesamtarbeitszeitgrenzen missachtet haben. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass die Ihnen bekannten und hiermit neuerlich bekannt gegebenen Gesetzesgrenzen der Arbeitszeit einzuhalten sind, ihre Verletzung auch arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen darstellen und Sie unbeschadet unserer sonstigen Möglichkeiten, auf diese Pflichtverletzungen zu reagieren, jedenfalls nicht mit der Abgeltung unzulässiger eigenmächtiger Arbeitszeiten rechnen können.