AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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6.All-In-Entgelt-VariantenSiehe Rz. 24-32 zu § 10 AZG.
Entgelt: __________ Gehalt/Fixum __________ zuzüglich Provisionen __________
Obiges Gehalt/obiges Fixum einschließlich Provisionen ist vereinbarungsgemäß ein Gesamt- bzw. All-In-Entgelt, welches auch alle wie immer gearteten Mehr-, Reise- und Überstunden abdeckt und abgilt, sodass für sie keinerlei Zusatzentgelt gebührt.
Obiges Monatsentgelt ist vereinbarungsgemäß ein All-In-Entgelt, welches alle Mehrarbeitsleistungen (Mehr-, Reise- und Überstunden sowie Feiertags-, Nacht- und Sonntagsarbeit), Zulagen und Zuschläge abgilt, sodass für sie keinerlei Zusatzentgelt gebührt.