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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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AZG | Arbeitszeitgesetz (3. Auflage)

2.ÜberstundenbegrenzungsklauselnSiehe Rz. 33–36 zu § 6 AZG.

Mehr- oder Überstunden sind ohne besondere Genehmigung nicht zu leisten und insofern untersagt.

Mehr- oder Überstunden sind bei Überschreitung des durch ein Pauschale oder ein All-In-Entgelt durchschnittlich abgedeckten Ausmaßes nicht/nur ausnahmsweise und auch diesfalls nur bei ausdrücklicher Anordnung oder schriftlicher Genehmigung des Arbeitgebers/zu leisten.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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