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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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AZG | Arbeitszeitgesetz (3. Auflage)

1.ÜberstundenleistungspflichtSiehe Rz. 30–31 zu § 6 AZG.

Der Arbeitnehmer ist bereit, auf Verlangen über die Normalarbeitszeit hinaus Mehrarbeit bzw. Überstundenarbeit zu leisten sowie Dienstreisen zu machen. Zeiten der Reisebewegung sind jedoch, soweit nicht der Kollektivvertrag anderes anordnet, ohne Überstundenzuschlag zu vergüten bzw. gebührt hiefür nach Wahl des Arbeitgebers 1:1-Zeitausgleich.

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