AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 18e Fliegendes Personal
Gesetzesmaterialien: EB RV 591 BlgNR XXIII. GP
„Zu §18e:
Fundstellenzitierungen, insbesondere jene von europarechtlichen Vorschriften, sind in der Regel äußerst sperrige Wortgebilde, die den Lesefluss behindern. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der materiellrechtlichen Bestimmungen erfolgen daher die notwendigen Fundstellenzitierungen bereits im Abs. 1. Dazu gehören die verkehrsrechtlichen Bestimmungen der sog. EU-OPS (Z 1), und der AOCV (Z 2) und zwar in ihrer jeweils geltenden Fassung. Eine solche dynamische Verweisung auf EU-Recht ist nach der jüngeren Rechtsprechung des VfGH dann zulässig, wenn es sich - so wie hier - um bloße Anknüpfungen auf unmittelbar anwendbare Vorschriften der Europäischen Union handelt (vgl. VfSlg 16.999 und 17.549). Auch eine dynamische Verweisung eines Bundesgesetzes auf eine Verordnung eines Bundesministers ist bei einer solchen bloßen Anknüpfung zulässig.
Eine dynamische Verweisung auf die EU-OPS erscheint überdies allein schon deshalb notwendig, weil es sich bei der EU-PS um ‚technische‘ Anhänge zur Verordnung (EG) Nr. 3922/91 handelt, die einem einfacheren Abänderungsverfahren unterliegen und auch laufend geändert werden. Es...