TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 1 Geltungsbereich

Franz Schrank

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches
1-3
II.
Beschränkung auf Arbeitsverhältnisse
4-9
III.
Welche Arbeitsverhältnisse sind ausgenommen? Inhaltliche Reichweite dieser Ausnahmen?
10-55
A.
Arbeitsverhältnisse Jugendlicher
11-13
B.
Arbeitsverhältnisse zu Gebietskörperschaften etc.
14-17
C.
Landarbeitnehmer/-innen
18, 19
D.
Bäckereiarbeitnehmer/-innen
20, 21
E.
Hausgehilfen und Hausangestellte; besondere Betreuungskräfte
22-28
F.
Hausbesorger und Hausbetreuer
29, 30
G.
Lehr- und Erziehungskräfte
31-38
H.
Leitende Angestellte
39-50
I.
Heimarbeiter/-innen
51, 52
J.
Gesundheitsberufe oder sonst ununterbrochen betriebsnotwendige Tätigkeiten in Krankenanstalten
53-55
IV.
Ausnahme bei Auslandsarbeit?
56-63

I. Grundsätzliches

1

Entgegen dem ersten Anschein regelt das Gesetz im Abschnitt 1 seinen persönlichen Geltungsbereich nicht umfassend, sondern nur den Geltungsbereich jener Arbeitszeitbestimmungen, die im Wesentlichen (wenngleich nicht ausnahmslos) dem persönlichen Arbeitsschutz dienen, also der Begrenzung der Arbeitszeiten durch Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten. Seit BGBl. 1992/833, womit Abschnitt 6a eingefügt wurde, sieht nämlich§ 19b für die dort geregelten vertragsrechtlichen Arbeitszeitbestimmun...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.