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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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AZG | Arbeitszeitgesetz (3. Auflage)

d)Vorsorge- bzw MissbrauchsklauselnJe nach Bedarf und passender Situation/Entscheidung daher je Einzelklausel.

In Fällen von Überstundenpauschalen oder All-In-Entgelten gelten die zum Ende einer Gleitperiode bestehenden Salden an Zeitguthaben im Überschreitungsumfang als Mehr- bzw. Überstunden, die – zusätzlich zu den außerhalb des Gleitzeitrahmens geleisteten Stunden – auf die Pauschalen bzw. All-In-Entgelte anrechenbar sind.

Die Salden an Zeitguthaben bzw. Zeitschulden dürfen zu keinem Zeitpunkt/zu folgenden Zeitpunkten __________ der Gleitzeitperiode __________ Stunden über- bzw. unterschreiten.

Die gleitende Arbeitszeit ermöglicht dem Arbeitnehmer die Selbsteinteilung der Normalarbeitszeit im vorgegebenen Rahmen. Sie begründet kein Recht zur Ausweitung oder Verringerung der Normalarbeitszeit bzw. auf eigenmächtige Leistung von Überstunden. Überschreitet daher der Zeitsaldo ohne besondere Genehmigung den zulässigen Übertragbarkeitssaldo, werden die Überschreitungsstunden ersatzlos gestrichen. Unterschreitungen des Übertragbarkeitssaldos an Zeitschulden gelten grundsätzlich als Pflichtverletzung und führen unbeschadet allfälliger sonstiger Folgen jedenfalls zu entsprechender Entgel...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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