AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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S. 13032.Basismuster Gleitzeit-EinzelvereinbarungNur für Arbeitnehmer, für die kein Betriebsrat besteht, allenfalls auch für besondere Elterngleitzeiten (soweit nicht ohnedies eine Gleitzeitbetriebsvereinbarung entsprechende Abweichungsermächtigungen enthält).
Gleitzeitvereinbarung
gemäß § 4b AZG
Das Ausmaß der Normalarbeitszeit/Teilzeitnormalarbeit beträgt __________ Stunden pro Woche.
Die Normalarbeit wird als gleitende Arbeitszeit wie folgt erbracht:
Gleitzeitperiode: __________, beginnend ab __________
Gleitzeitrahmen: Arbeitstage __________, frühester Beginn __________, spätestes Ende __________; die Normalarbeitszeitgrenze von 10 Stunden darf bei längerem Gleitzeittagesrahmen nicht überschritten werden;
Kernarbeitszeit:__________,
Ruhepausen: Bei über 6 Std. Arbeit am Tag mindestens 1/2 Stunde, zu nehmen zwischen __________ und __________ Uhr.
Übertragbarkeitsstunden:__________ Stunden Zeitguthaben, __________ Stunden Zeitschuld.
Fiktive Normalarbeitszeit: Arbeitstage __________ Uhrzeiten __________
Zeiterfassung:
Diese erfolgt mittels __________ Zur Eingabe von auswärtigen Arbeitszeiten, insbesondere von Reisezeiten, gilt __________
Vereinbarungsdauer:
Ab __________ unbefristet, wobei dem Arbeitgeber z...