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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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AZG | Arbeitszeitgesetz (3. Auflage)

S. 13032.Basismuster Gleitzeit-EinzelvereinbarungNur für Arbeitnehmer, für die kein Betriebsrat besteht, allenfalls auch für besondere Elterngleitzeiten (soweit nicht ohnedies eine Gleitzeitbetriebsvereinbarung entsprechende Abweichungsermächtigungen enthält).

Gleitzeitvereinbarung

gemäß § 4b AZG

1.

Das Ausmaß der Normalarbeitszeit/Teilzeitnormalarbeit beträgt __________ Stunden pro Woche.

2.

Die Normalarbeit wird als gleitende Arbeitszeit wie folgt erbracht:

a)

Gleitzeitperiode: __________, beginnend ab __________

b)

Gleitzeitrahmen: Arbeitstage __________, frühester Beginn __________, spätestes Ende __________; die Normalarbeitszeitgrenze von 10 Stunden darf bei längerem Gleitzeittagesrahmen nicht überschritten werden;

c)

Kernarbeitszeit:__________,

d)

Ruhepausen: Bei über 6 Std. Arbeit am Tag mindestens 1/2 Stunde, zu nehmen zwischen __________ und __________ Uhr.

f)

Übertragbarkeitsstunden:__________ Stunden Zeitguthaben, __________ Stunden Zeitschuld.

g)

Fiktive Normalarbeitszeit: Arbeitstage __________ Uhrzeiten __________

3.

Zeiterfassung:

Diese erfolgt mittels __________ Zur Eingabe von auswärtigen Arbeitszeiten, insbesondere von Reisezeiten, gilt __________

4.

Vereinbarungsdauer:

Ab __________ unbefristet, wobei dem Arbeitgeber z...

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