AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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1.BasismusterOhne Zusätzliches wie Präambel, Mindestbesetzungsklauseln, Gleittage- oder besondere Vorsorge- und Missbrauchsregel Gleitzeit-Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung
Gemäß §4b AZG und §97 Abs. 1Z 2ArbVG
Geltungsbereich:
räumlich-organisatorisch: __________,
persönlich: alle __________, umfassend auch Teilzeitbeschäftigte
Die Normalarbeitszeit wird als Gleitzeit gemäß § 4b AZG erbracht:
Gleitzeitperiode: __________, beginnend ab __________
Gleitzeitrahmen:Arbeitstage __________, frühester Beginn -, spätestes Arbeitsende __________ Die Normalarbeitszeittagesgrenze von 10 Stunden darf nicht überschritten werden.
Kernarbeitszeiten: __________;
Ruhepausen: Bei über 6 Std. Arbeit mindestens 1/2 Stunde, zu nehmen zwischen __________ und __________ Uhr.
Übertragbarkeitsstunden:__________ Stunden Zeitguthaben, __________ Stunden Zeitschuld
Fiktive Normalarbeitszeit: Arbeitstage__________ Uhrzeiten __________
Für Teilzeitbeschäftigte ist die fiktive Normalarbeitszeit abweichend von Pkt. 4 mit dem Arbeitnehmer schriftlich zu vereinbaren. Gleiches gilt für die Kernarbeitszeit jedenfalls dann, wenn ihre Summe über dem vereinbarten Ausmaß der Teilzeitarbeit liegt. Auch sonst können Kernarbeitszeit abweichend...