AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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S. 13002.Varianten bei Teilzeit:
Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist mit __________ Stunden/Woche vereinbart und in jeder Woche wie folgt zu erbringen: __________ (Tage, Uhrzeiten).
Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist mit __________ Stunden/Woche vereinbart und im Durchschnitt eines Durchrechnungszeitraumes von __________ Wochen/Monaten zu erbringen. Die zeitliche Lage der Arbeitszeit ist wie folgt festgelegt __________ (Tage, Uhrzeiten).
Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist mit __________ Stunden/Woche vereinbart und im Durchschnitt eines Durchrechnungszeitraumes von __________ Wochen/Monaten zu erbringen. Die zeitliche Lage der Arbeitszeit ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstplan, der unter möglichster Berücksichtigung von Wünschen des Arbeitnehmers mindestens zwei Wochen im Voraus betriebsseitig erstellt wird.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist mit __________ Stunden/Woche vereinbart und bis auf Weiteres als gleitende Arbeitszeit i.S.v. § 4b AZG zu erbringen. Deren Einzelheiten richten sich nach der Gleitzeitbetriebsvereinbarung. Über Ermächtigung dieser Betriebsvereinbarung werden nachstehende Abweichungen vereinbart:
Gleitzeitrahmen: Arbeitstage __________, jeweils von __________ bi...