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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

Print-ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 37 Strafbestimmungen

Franz Schrank

1

Der Strafbarkeit unterliegen alle öffentlich-rechtlichen Schutzgrenzen, insbesondere auch alle oben kommentierten Arbeitszeitgrenzen der § 6-8. Zur Strafbarkeit selbst gilt alles sinngemäß, was zu den Strafbestimmungen der anderen Arbeitszeitgesetze ausgeführt wurde.

2

Die besonderen Elternarbeitszeiten (Teilzeiten, andere Arbeitszeiteinteilungen) sind indessen privatrechtlicher Natur und daher nicht in Abs. 1 angeführt. Ihre allfällige Verletzung unterliegt daher keinen Verwaltungsstrafen.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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