AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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§ 15q Spätere Geltendmachung der Karenz
1
Angesichts des auf die Arbeitszeitfragen beschränkten Zwecks dieses Kommentars ist hier auf eine nähere Auseinandersetzung bzw. Kommentierung des späteren Karenzanspruches zu verzichten.
2
Soweit notwendig, wurde § 15q bei der Kommentierung der Teilzeitbestimmungen ohnedies berücksichtigt.