zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 15i Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien: EB RV 399 BlgNR XXII. GP

„Zu §15i MSchG und §8a VKG:

Wenn das Arbeitsverhältnis noch keine drei Jahre besteht oder der Elternteil in einem Betrieb mit weniger als 21 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen beschäftigt ist, besteht kein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung dem Grunde nach, sondern diese muss einschließlich Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vereinbart werden. Eine solche Teilzeitbeschäftigung kann längstens bis zum Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes dauern.

Zusätzlich zur Möglichkeit, durch Betriebsvereinbarung in kleineren Betrieben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach § 15h Abs. 4 MSchG bzw. § 8 Abs. 4 VKG zu schaffen, können durch Betriebsvereinbarung nach § 97 Abs. 1 Z 25 2. Fall ArbVG auch einzelne, für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin günstigere Regelungen für die vereinbarte Teilzeit aus dem Modell für größere Betriebe übernommen werden. Möglich wäre z.B. die Übernahme der Beteiligung der Interessenvertretungen im betrieblichen Verfahren.“

Kommentierung

1

Im Rahmen der Vorbemerkungen zur Teilzeit wurde zu Rz. 5 bereits darauf hingewiesen, dass auch die vereinbarte Teilzeit letztlich einen bedingt durchsetzbaren Teilzeitanspruch

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.