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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 20 Ausnahmen

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Reichweite der Ausnahmen (Abs. 1)
A.
Grundsätzliches und Mindestalter
1, 2
B.
Nachtruhe
3
C.
Überschreitbarkeit der Arbeitszeitgrenzen
4, 5
D.
Verkürzbarkeit der Ruhezeiten
1.
Ruhepausen
6
2.
Tägliche Ruhezeiten
7
3.
Wochenfreizeit?
8, 9
E.
Welche Arbeiten?
10, 11
II.
Voraussetzungen (Abs. 1)
A.
Notstand
12, 13
B.
Fehlen Erwachsener
14
III.
Rechtsfolgen
A.
Ruhezeitausgleiche (Abs. 1 Z 1 und 2, jeweils 2. Satz)
15, 16
B.
Aufhebung der Strafbarkeit
17
C.
Anzeigepflicht (Abs. 2)
18
D.
Entgeltfragen
19

I. Reichweite der Ausnahmen (Abs. 1)

A. Grundsätzliches und Mindestalter

1

Abs. 1entbindet - anders als § 20 AZG bzw. § 11 ARG - nicht von der Einhaltung aller Arbeitszeitgrenzen des KJBG, sondern nur von den ausdrücklich genannten. In den nicht angeführten kann nur § 6VStG allenfalls von der Strafbarkeit von Überschreitungen befreien, soweit diese notstandsbedingt unverzichtbar waren.

2

Auch in personeller Hinsicht umfasst Abs. 1 nicht den gesamten Personenkreis des KJBG, ja nicht einmal alle Jugendlichen.

Die Ausnahmen sind ausdrücklich auf Jugendliche über 16 Jahren beschränkt.

B. Nachtruhe

3

Nach Abs. 1erster Satz findet das Nachtarbeitsverbot bei Notstand eindeutig keine Anwendung, allerdings nur soweit, als es sich um vorübe...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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