AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 18 Sonn- und Feiertagsruhe
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Grundsätzliche Sonn- und Feiertagsruhe | ||
A. | Verhältnis der Sonntagsruhe zur Wochenfreizeit | 1, 2 | |
B. | Erfasste Zeiten und Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot | 3-5 | |
C. | Sonntagsruhefrequenzen bei erlaubter Sonntagsarbeit? | 6-8 | |
II. | Entgeltfragen | ||
A. | Feiertagsentgelt | 9, 10 | |
B. | Feiertagsarbeitsentgelt | 11-13 | |
III. | Besondere Anzeigepflicht (§ 27a) | 14, 15 |
I. Grundsätzliche Sonn- und Feiertagsruhe
A. Verhältnis der Sonntagsruhe zur Wochenfreizeit
1
Die Harmonisierung der Sonntagsruhebestimmungen des § 18 mit den historisch jüngeren Wochenfreizeitbestimmungen des § 19 ist rechtstechnisch alles andere als geglückt. Das bloße Lesen des § 18 erweckt den unrichtigen Eindruck, darin sei die Sonntagsruhe abschließend geregelt. In Wirklichkeit wird die Sonntagsruhe durch §19 Abs. 1auf eine grundsätzliche Wochenendruhe analog §3 Abs. 1und 2ARG ausgeweitet. Dies zumindest in jenen Fällen, in denen § 18 keine Ausnahme vom Sonntagsbeschäftigungsverbot zulässt.
2
Andererseits sind diese Ausnahmen wesentlich enger als jene nach dem ARG bzw. den dazu bestehenden Verordnungen.
Insofern kommt dem Sonntagsbeschäftigungsverbot des Abs. 1, welches nur durch die in Abs. 2 aufgezählten Ausnahmen gelockert ist, ein...