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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 12

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Auswirkungen von Vor- und Abschlussarbeiten
A.
Lockerung der Arbeitszeitgrenzen (Abs. 3)
1, 2
B.
Zeitausgleichsgebot (Abs. 1)
3-6
C.
Überstundenentlohnung?
7-9
D.
Unterschiede zu Volljährigen
10
II.
Zur Erlaubtheit von Vor- und Abschlussarbeiten
A.
Welche Arbeiten (Abs. 2 Z 1-3, Abs. 4)?
11, 12
B.
Welche Arbeitnehmer (Abs. 2)?
1.
Zwingende betriebliche Gründe
13, 14
2.
Mindestalter
15

I. Auswirkungen von Vor- und Abschlussarbeiten

A. Lockerung der Arbeitszeitgrenzen (Abs. 3)

1

§ 12 ist neben der sehr engen Notstandsklausel des § 20 die einzige Bestimmung im KJBG, die - wenngleich in engen Grenzen und erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres - Überstunden für Jugendliche ermöglicht. Ohne sie wäre auch § 14 an sich überflüssig. Diese Lockerung, die auch für Jugendliche gilt, die an sich dem BäckAG unterliegen, besteht in (die Normalarbeitszeit überschreitenden) Mehrarbeitsleistungen. Die Mehrarbeitsleistungen durch zwingende Vor- und Abschlussarbeiten können am Tag bis zu einer halben Stunde (Abs. 2) und in Summe in der Woche bis zu drei Stunden (Abs. 3erster Satz) betragen.

2

Solche Mehrarbeitsleistungen erhöhen (ob mit oder ohne Zeitausgleich) die Tages- bzw. Wochengrenzen des § 11 Abs. 1 und z...

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