Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 23 Vollziehung und Inkrafttreten

Franz Schrank

1

Von § 23 hat keine der Inkrafttretensbestimmungen mehr aktuelle praktische Bedeutung.

2

Zu Abs. 1 gilt es zu beachten, dass die Bezeichnung und Zuständigkeit durch Novellen des BundesministerienG teils überholt (so ist der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Abänderung des Abs. 1 aktuell zuständig) und auch künftig veränderbar ist.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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