AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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§ 14 Feiertagsruhe
Übersicht
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I. | Feiertage und Feiertagsruhe | ||
A. | Grundsätzliches | 1 | |
B. | Ausmaß und Lage der Feiertagsruhe (Abs. 1 und 5) | 2, 3 | |
C. | Feiertage an Sonntagen (Abs. 7)? | 4 | |
D. | Arbeitszeiteinteilung und Feiertage | 5 | |
II. | Verschobene Feiertage (Zeitausgleichsvereinbarungen) | ||
A. | Zulässigkeit? | 6, 7 | |
B. | Ausmaß und Lage des Feiertagszeitausgleichs (Abs. 6) | 8-10 |
I. Feiertage und Feiertagsruhe
A. Grundsätzliches
1
Infolge Gleichartigkeit der Regelungen und Problemstellungen kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Kommentierung oben Rz. 3-6 zu §7 ARG verwiesen werden.
B. Ausmaß und Lage der Feiertagsruhe (Abs. 1 und 5)
2
Abs. 1entspricht exakt §7 Abs. 1ARG. Auch insofern lassen sich daher die Ausführungen oben Rz. 7-10 zu §7 ARG auf Abs. 1 und teils auch Abs. 5 übertragen, sodass auf sie verwiesen werden kann.
3
Dies mit der Einschränkung und Besonderheit, dass die Feiertagsruhe nach Abs. 5zweiter Satz (schichtarbeitsunabhängig) am Feiertag schon um 12 Uhr enden darf, wenn dies durch (schriftliche) Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat, in Betrieben ohne zuständigen Betriebsrat durch schriftliche Einzelvereinbarung geregelt ist.
Ohne diese Formalerfordernisse ist das Feiertagsfrühende nicht erlaubt und die Feiertagsarbei...