Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 8c Versetzung

Franz Schrank

1

§ 8c entspricht exakt den Bestimmungen des § 12c AZG. Da § 8c nicht in den Straftatbeständen des § 20 angeführt ist, kann die allfällige Missachtung auch keine Verwaltungsstrafen auslösen.

2

Wegen der Regelungsidentität kann sowohl hinsichtlich der Grundsatzhinweise als auch zu den sich stellenden Einzelfragen auf die Kommentierung in den Rz. 1–3 bzw. 4–6 zu §12c AZG verwiesen werden, um Wiederholungen zu vermeiden.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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