AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 8c Versetzung
1
§ 8c entspricht exakt den Bestimmungen des § 12c AZG. Da § 8c nicht in den Straftatbeständen des § 20 angeführt ist, kann die allfällige Missachtung auch keine Verwaltungsstrafen auslösen.
2
Wegen der Regelungsidentität kann sowohl hinsichtlich der Grundsatzhinweise als auch zu den sich stellenden Einzelfragen auf die Kommentierung in den Rz. 1-3 bzw. 4-6 zu §12c AZG verwiesen werden, um Wiederholungen zu vermeiden.